Bike nachgedacht/ Sicherheit/ Radweg(benutzungspflicht): ich komme nicht umher noch mal ein paar Zeilen zum Thema zu schreiben. Glaubt mir, so richtig glücklich bin ich damit nicht. Ich schiebe das jetzt schon ein gutes halbes Jahr vor mich her. Doch was soll die ganze Aufregung, Emotionen wie sie nun auch mal bei mir und anderen Radfahreren vorkommen können, bringen niemanden weiter.
Deshalb jetzt, wir schreiben inzwischen mit den ersten Zeilen am 29.05. und heute am 23.09.2018, hier…
…ein Versuch der Fehleranalyse für weitere bauliche Vorhaben.
Kernfrage für mich ist oder wäre, der Drops ist gelutscht, wie kann man das mit einem geringst möglichen Aufwand in seiner Situation so optimieren, das zumindest die ganz groben und gemeingefährlichen Situationen beseitigt werden könnten ?
Oder anders gesagt, ja ich kann mich zum einen nicht einfach täglich abfinden oder aufregen ohne zumindest den Versuch unternommen zu haben, kreativ mal was aus dem Hut zu zaubern.
Kurze Einleitung
…für den bisher im Thema nicht Eingeweihten, man hat ob des guten Willen mitten auf meinem täglichen Arbeitsweg eine Radwegbenutzung angeordnet im Zusammenhang mit einem ( vermeintlich ) sicheren Fuß-Radwegstreifen, jener welcher im Rahmen einer umfassenden und auch sicher längst notwendigen Fahrbahndeckenerneuerung angelegt worden ist.
Der Ist-Zustand/ die Faktenlage
Der erste Eindruck sieht also so aus, eigentlich gut gedacht…
…denn die bauliche Ausführung bringt einen wunderbaren und breiten Fuß-Radwegkombi hervor, der in seiner Oberflächengüte und baulichen Trennung mittels wirklich hervorragend angebrachter Leitplanke als Schutzmaßnahme gedacht ist. Ich krame mal dazu ein paar Bilder hervor.
die Zufahrt von Osten her kommend
ein Teilstück von Westen her
Ich setzte mal hier an…
- gut zu erkennen ist, das die bauliche Breite grob geschätzt mindestens 2,5 wohl aber eher gut darüber ist
- die Qualität der Fahrbahnoberfläche unterscheidet sich in keinster Weise von jener der Fahrbahnoberfläche für Kraftfahrzeuge, hier hat man also nicht am falschen Ende gespart
- im Rahmen der baulichen Ausführung hat man zudem eine Leitplanke in vorbildlichster Weise in den Boden verankert, die ich so noch nirgends gesehen habe. Die Abstände der Bodenanker dürften wohl kaum den 1m-Abstand überschreiten
- auch der seitlich verlaufende Grünstreifen wurde bereinigt, man hat also den ja gerne auf die Fahrbahn wuchernden Grünbewuchs beseitigt
Soweit muß man also erstmal sagen, ja ein Lob ist angebracht, das Land NRW als Bauträger der Maßnahme hat sich das hier mal was gut kosten lassen…
Kritikpunkte
…wenn da nicht gewisse Bedenken wären. Denn jetzt kommt die Situation auf den Radpendler hinzu, das die hier geschaffene Tatsache nur ein Teilstück eines zu befahrenden Abschnittes ist. Denn der Umfang dieser baulichen Maßnahme erstreckt sich nur von der Nördlichen Lippestraße bis zur ebenfalls neu gemachten Kreuzung an der Jahnstraße. Hier auf einem Onlinekartenportal habe ich mal die Strecke abgesteckt.
Kritikpunkt Nr. 1.: die bauliche Maßnahme ist nur ein ca. 2,2km langes Teilstück ! Für die täglichen Radler, mit denen ich zum Teil auch persönlich im Kontakt stehe, ja man grüßt sich und unterhält sich über jene Situation, kam schon im recht frühen Stadium die Frage auf, wie sieht das mit der Zuführung zu diesem Radweg, also auch mit der Einmündung von jenen aus ?
( Dazu noch ein kurzer Ausflug in die Gesamtbertrachtung, bevor ich an die Kritikpunkte gehe, auch aus der Situation als Kraftfahrezuegführer. Mir ist nur bekannt das eine Geschwindigkeitsbegrenzung ( 70km/h ) im Eingang-u. Kreuzungsbereich des Kraftwerks als auch im Bereich der neuen Kreuzung am Kraftwerk bzw. an der Kreuzung Jahnstraße existiert. ( Dabei werde ich mich jetzt nicht zu den dort tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten äußern und zwar aus der Sichtweise des Kraftfahrzeugführers ! ))
Natürlich darf man sich jetzt fragen, wieso ist das ein Problem ? Es ist zum einen ein Problem, weil es vormals eine praktikable und auch gute Lösung gab, die zwar nicht offiziell war, zum anderen aber so auch den nächst folgenden Kritikpunkt erst gar nicht aufkommen ließ.
Zu beiden Seiten der Fahrbahn existierte ein. mehr als ausreichend breiter Fahrbahnrandstreifen, der problemlos fast ganzjährig ( zu diesem Punkt äußere ich mich gleich noch detailliert ), genutzt werden konnte.
Kritikpunkt Nr. 2.: die Zuführung als auch die Einmündung zu jener ambitionierten Maßnahme gestaltet sich keineswegs so einfach und somit auch nicht als gefahrlos, wie wohl von den Planern gedacht ( wenn denn überhaupt „gedacht“ ). An dem Punkt halte ich ganz nüchtern fest, daß es sich um eine einseitige Radwegverkehrsführung handelt.
Das bedeutet für Radfahrer, das sie vor oder eben nach dieser Neueinrichtung vor der Aufgabe stehen, einen gefährlichen Fahrbahnwechsel zu vollziehen. Es dürfte sich auch unter den Planern dieser Maßnahme herumgesprochen haben, daß eine Überquerung von Radfahrern über eine Landstraße auf der 70km/h und mehr erlaubt sind, nicht so einfach zu machen ist. Anders gesagt, dies ist eine erhebliche Einschränkung im Gegensatz zum vorherigen Zustand !
Kommt man aus der Fahrtrichtung Ost/ Bergkamen Rünthe, ist das Problem faktisch nicht vorhanden, man befindet sich stets auf der richtigen-rechten Seite der Fahrbahn.
Doch kommt man aus der Fahrtrichtung Westen/ Lünen hat man nun die Aufgabe vor sich diese Radwegbenutzungspflicht nachzukommen. Dazu muß man aber leider im Bereich Westenhellweg/ Jahnstraße von dem eigentlich sicheren Randstreifen auf die linksseitig angelegten Geh-Radwegkombination wechseln. In diesem Kreuzungsbereich ist zwar noch eine Linksabbiegespur angelegt, wo man in die Dorfstraße/ Bergkamen einbiegen kann, doch wer je versucht hat mit dem Rad diese Aktion zu vollziehen, wird um die Risikoerfahrung reicher sein.
Selbst mit vorsorglichem Schulterblick und Anzeigen des Fahrtrichtungswechsel geben die Autofahrer Gas, als gelte es unsereins auf´s Korn zu nehmen. Da hilft einem auch die fest installierte Blitzanlage reichlich wenig. Aber dies ist nur der schöne Teil dieser Gefahrensituation !
Jaja, denn hat man nun diese neue baulichen Anlage mit Fahrtrichtung Westen zurückgelassen, muß man ja nun wiederum die Seite wechseln. Wir erinnern uns, in der BRD ist ein Rechtsfahrgebot. Doch bevor man den immer noch vorhandenen Randstreifen erreicht, muß man erst im Kreuzungsbereich des Gemeinschaftskraftwerk Bergkamen jenen passieren.
Und welcher Optimist jetzt glaubt, daß PKW Fahrer sich aus der geschwindigkeitstechnisch offenen ( 100km/h ) Strecke auf die an sich ausgeschilderten 70km/h verzögert, der kann auch an den Weihnachtsmann glauben. Zudem kommt erschwerend für jene PKW-Lenker hinzu, daß sie selbst wenn sie wollten, einen Radfahrer nur sehr scher sehen können. Sie müßten quasi schon im Vorfeld die Fuß-Radweg im Auge behalten. Aber auch der Radler wird kaum eine Chance haben den verkehr in normalen Art vorsorglich im Auge zu behalten.
( Zudem sind mir schon mehrere male Radfahrer auf dem Standstreifen entgegen gekommen, fahrend auf der falschen Seite. )
Kritikpunkt Nr. 3.: im Grunde hatte vor der Ausführung dieser baulichen Neugestaltung eine gute und brauchbare Lösung ohne größere nennenswerte Risikopunkte ( und das kann ich aus über 4 Jahren Radpendelverkehr frei sagen ). Es stellt sich also die Frage, wieso hat man sich dieser Anstrengung unterworfen ? Denn, jetzt komme ich auf die Ganzjahresnutzung, im speziellen im Winter zu sprechen.
Denn gerade bei Schneefall oder Glatteisgefahr war die bisherige Lösung der beidseitig verlaufenden Randstreifen optimal. Denn wenn gestreut wurde, fiel auch immer noch eine genug große Schüppe auf den Randstreifen. Selbst bei Schneefall reichten die Räumung aus um den Radfahrern genug Raum zu bieten um einigermaßen gelassen seinen tägliche Pendelstrecke zu fahren.
Jetzt aber wird bei Streumaßnahmen auf der KFZ Fahrbahn nur sehr wenig, wenn überhaupt Streugut auf die Geh-Radkombi fliegen. Denn nun steht da eine vorzüglich befestigte Leitplanke, sinnig-mittig in der Flugbahn.
Das hat dann nun bei gegebener Situation zur Folge, daß die Geh-Radkombi nicht befahrbar sein wird. Das erlaubt es dem Radler aber, auf die Fahrbahn zu wechseln. Schön und gut, nur ist diese nun um ein paar erhebliche Zentimeter schmaler. Es ergibt sich nun die Situation, daß man um seinen Arbeitsplatz zu erreichen, auf eine nochmal schmalere Straße wechseln muß, die dann ja zudem noch unter den winterlichen Bedingungen zu leiden hat. Sehr sehr unschön.
Kurze Atempause und die…
…Frage, warum hat man das genauso gemacht ? Warum hat man nicht das Model, welches im Bereich der Hammer Straße/ An der Fähre existiert nicht einfach durchgängig weiter geführt ? Diese besteht im Grund aus dem Randstreifen, zusätzlich mit einer durchgängigen zweiten Markierung/ farblichen Abtrennung versehen und gespickt von Leitpfosten ?
Bild vom vorhandenen Radfahrstreifen/ Hammer Straße/ An der Fähre
Lösungsidee ?
Nicht ganz einfach, man tut sich auch schwer, aber dieser Zug ist ja nun erstmal abgefahren. An einen Rückbau kann man wohl kaum denken. Das sieht der geneigte Radler, so kritisch er auch sein mag, ein. Die einzige praktikable und wohl auch kostengünstigste Lösung wäre, diese eine Geh-Radwegkombi einseitig aber durchgängig von Osten nach Westen durch zu bauen.
Damit die Kuh sprichwörtlich vom Eis geholt wird, die auch im Winter entsteht, bieten sich zwei Lösungen an. Entweder man setzt die bereits gebaute Anlage samt der Leitplanke fort, wobei dann aber auch gestreut/ geräumt werden sollte ( Streupflicht hin oder her – ich sage nur Förderung der Radinfrastruktur als gesellschaftspolitisches Ziel ! ). Oder man nimmt die kostengünstiger Lösung wo nur auf eine zweite farbliche Markung gesetzt wird sowie der Leitpfosten. Halt wie schon im westlichen Teil angelegt.
Bei beiden Lösungen müßte man dennoch über einen brauchbare Lösung der Zu-als auch Abführung zu dieser Wegstrecke nachdenken. Hier schlage ich eine durchgängige und möglichst oft kontrollierte Geschwindigkeitsbegrenzung hilfreich auszeichnen würde. Und diese letzte Maßnahme begrüße ich auch als Kraftfahrzeugführer.
Denn was sich da für Szenen abspielen ist haarsträubend. Das Ortsschild noch nicht hinter sich gelassen wird Gas gegeben und zum überholen angesetzt. Hier muß ich auch sagen, daß ich seit der Baumaßnahme monatlich reichlich Farbspuren von der Spurensicherung der Polizei sehe. Ist hier eine signifikante erhöhte Unfallgefahr zu verzeichnen ?
Noch eine kurze Pause
Ja, und zu dem Thema Verkehrsführung von Radfahrern und die Anordnung einer linksseitigen Radwegverlehrsführung: „…Obwohl linksseitige Radwege seit Jahrzehnten eigentlich grundsätzlich nicht mehr zulässig sind und eine Benutzungspflicht innerörtlich laut VwV-StVO sogar explizit ausgeschlossen ist, werden Radfahrer weiterhin sogar auf meist auch noch zu schmale linke Radwege gezwungen…“
Andere Baustelle: und leider mußte ich am 15.08.2018 feststellen, daß hinter diesem Wahnsinn ein System stecken muß. Aber seht selbst…
Quasi bei mir vor der Haustür haben sie der Sandbochumer Straße der unterbrochenen Linie beraubt. Nein, vorab hat man erstmal den Rasenwildwuchs am Fahrbahnrand entgeren. Dann hat man festgestellt, das die Fahrbahn ja breiter ist.
Als nächstes hat man die alte Fahrbahnmarkierungen entfernt und eine neue durchgängige Linie aufgebracht. Jetzt wird der geneigte PKW-Lenker denken, Radfahrer habe auf dem kaum mehr 80cm breiten Randstreifen genug Platz und müssen dort fahren.
Und Tage darauf entdeckte ich am anderen Ender der Sandbochumer Straße noch die wohl ewig alten Piktogramme des Radschutzstreifen. Jetzt frag ich mich, darf man überhaupt so einen Radschutzstreifen beseitigen ? Ich mutmaße mal, ohne dringenden Anlass nebst entsprechender Genehmigung ist das eher ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
( Vorabartikel meinerseits dazu in <Artikel 1.> / <Artikel 2.> / <Artikel 3.> und <Artikel 4.>)
Resume
Wenn ich diese Zeilen irgendwann mal veröffentlicht habe, schiebe sie ja schon ein paar Wochen vor mich her, werd ich aber immer noch nicht wissen, wie soll ich damit umgehen ?
Irgendwie ist dann leider doch offensichtlich, daß einer vernünftigen Radverkehrspolitik und deren echter Förderung mehr Steine in den Weg gelegt werden, die dann noch trotz bestehender rechtlicher Urteile, so nicht bei Seite zu räumen sind. Irgendwie wird immer wieder Nichtkompetenz oder umvorhandene Feinfühligkeit präsentiert. Der Weg kritische Stellen zu umfahren mag zwar reizvoll sein, ist aber leider im Alltag nicht immer so praktikabel. Ich selber habe eine normale einfachen Fahrtstrecke von 20km.
Trotz eines Zeitpuffers kann es doch nicht sein, daß ich noch was draufpacken muß, weil eventuell eine Radwegbenutzung vorliegt, wo es aber keine Streu- oder Räumpflicht gibt und bauliche gefährliche Maßnahmen umgesetzt wurden !
Ich glaube das die Planer sich keine Vorstellung davon machen, was es bedeutet mit dem Rad im Winter mobil zu bleiben. Logisch, man setzt sich in´s Auto, wirft den Motor und die Heizung an, womöglich hat man noch einen Garagenwagen oder gar Standheizung und fährt los. Und wenn es mal nicht geräumt oder gestreut ist, kann auch nicht viel passieren. Vereiste Spurrillen sind kein Thema und umfallen kann man, dank vier Räder auch nicht. Und selbst wenn mal was passiert, man hat ja immer noch die schützende Blechkapsel um sich herum.
In Folge dieses Resume fällt mir nur ein, daß schon der gesunde Menschenverstand besagen müßte, dem Radfahrer gegenüber hat doch eine besondere Sorgfaltspflicht zu bestehen. Und dies vor allem weil er ein schwächeres Glied in der Mobilitätskette ist. Diese besondere Sorgfaltspflicht sollte sich nicht nur auf die jeweils aktuelle Verkehrssituation beziehen, sondern vorsorglich bis in die Planung Einzug erhalten.
Muß ein Radfahrer zwangsläufig mit dem/ einem vorsätzlichen erhöhen Risiko leben ? Muß er sich dem ADFC angliedern, müssen Critical Mass stattfinden nur damit sich was ändert ? In was für einer Welt leben wir, wo staatlich beauftragte Planer mit unseren Geldern rechtswidrige bauliche Gegebenheiten schaffen, die man nur in langwierigen und aufwändigen gerichtlichen Verfahren beklagen muß ? Und von echten Ergebnissen ist dann am Ende auch nichts zu sehen…