Abmessungen Radschutzstreifen

by

Bike- Rechtliches: über einen Artikel des Westfälischen Anzeigers bin ich mal auf die bauliche Auslegung eines Radschutzstreifen gestoßen. Jenen nennt sich Empfehlung für Radverkehrsanlagen oder in Kurzform ERA. Auch wenn der Begriff Empfehlung auf den ersten Blick irreführend scheint, so ist die ERA ein Zitat/ Wikipedia online 19.05.2020: „…in Deutschland gültiges technisches Regelwerk für die Planung, den Entwurf und den Betrieb von Radverkehrsanlagen.“

Ich finde die Abmessungen die im Zeitungsartikel genannte werden interessant. Denn wenn ich schon mal wo im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bin oder Bilder von Situationen sehe, komm ich oft ins Stutzen. Nein, anders gesagt, man fragt sich oft ob diejenigen die das dann da vor Ort geplant habe überhaupt wussten was die Vorgaben sind? Denn ganz oft ist bei der Ausführung dieses Radschutzstreifen zu beobachten, daß nicht mal die Mindestbereite zum Fahrbahnrand aufbringen.

Und so lautet es im Westfälischen Anzeiger der Artikel: „…Die Regelbreite der Schutzstreifen beträgt 1,50 Meter (inklusive Leitlinie). In beengten Verhältnissen kann der Schutzstreifen auf 1,25 Meter reduziert werden. Für den Radverkehr nicht befahrbare Flächen (Rinnen, Breite der Straßeneinläufe) werden nicht angerechnet. Wenn er Schutzstreifen an parkenden Autos vorbei geführt wird, ist ein zusätzlicher Sicherheitsstreifen von 0,5 – 0,75 Meter zu den Parkreihen vorzusehen….“

Ja nette Zahlen. Das sollten sich mal zum einem diverse Planer auf der Zunge zergehen lassen, aber auch die Kraftfahrzeugführer die dann trotzdem meinen ihr angestammtes Recht auf Überholen wahr nehmen zu müssen.
Denn merke, gerade die neuen Regelungen zum Sicherheitsabstand sind davon nicht betroffen. Das bedeutet innerorts einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter. Und der wird nicht etwas ab Bordsteinkante gemessen oder der Fahrspur/ der Mitte des Fahrrades, sonder ab der Lenkeraußenseite. Das bedeutet, hält der Radfahrer einen regelkonformen Abstand zu rechts parkenden Kraftfahrzeugen von 0,80 Meter und rechnet man die durchschnittliche Lenkerbreite von ebenfalls 0,80 Meter hinzu, fährt ein Radfahrer seiner Sicherheit wegen regelkonform und zulässig, befindet er sich mehr oder weniger in der Fahrbahnmitte!

Denn 0,80 Meter plus 0,80 Meter machen eben 1,60 Meter, während der Schutzstreifen nur 1,50 Meter „breit“ ist. Da darf man sich doch schon fragen, selbst mit der maximal machbaren Verkehrsanlage Radschutzstreifen, wer hat sich das ausgedacht?

Und wie immer, ich bin froh den Großteil meiner Radstrecken abseits der so regulierten Strecken fahren zu dürfen. Einen schönen Tag noch.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..